Allgemeine Geschäftsbedingungen
Elli Sawet Fotoatelier
I. Allgemeines
Die Produktion von Bildern und anderen Werken sowie die Erteilung von Nutzungsrechten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge über die Produktion und Erteilung von Nutzungsrechten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch wenn der Fotograf diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
Unter "Werke" werden alle vom Fotografen hergestellten Lichtbilder und andere grafische Werke verstanden, unabhängig von der technischen Form oder dem Medium, in dem sie erstellt oder vorliegen.
II. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zu.
Die vom Fotografen hergestellten Werke sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, wird in der Regel nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Nutzungsrechte werden nur an vertragsgemäß abgenommene Werke übertragen.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller dem Fotografen aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen über.
Der Besteller eines Bildes gemäß § 60 UrhG in früherer Fassung hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen oder zu verbreiten, wenn ihm nicht die entsprechenden Nutzungsrechte ausdrücklich übertragen wurden.
Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf verlangen, als Urheber genannt zu werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Weitergabe an Dritte
Zur Abwicklung des Auftrags kann der Fotograf externe Dienstleister beauftragen. Dies umfasst insbesondere:
- Portraitbox GmbH (Online-Galerien, Bildauswahl, Bestellung von Druckprodukten) – mit der Portraitbox GmbH besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
- WeTransfer B.V., Willem Fenengastraat 19, 1096 BL Amsterdam, Niederlande (Dateiübertragung größerer Bilddateien) – übertragene Dateien werden automatisch nach Ablauf des Download-Links (in der Regel nach 7 Tagen) gelöscht.
- Sonstige externe Dienstleister zur Bildbearbeitung oder technischen Verarbeitung.
Der Fotograf stellt sicher, dass alle beauftragten Dienstleister die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO, einhalten. Durch Annahme dieser AGB erklärt sich der Auftraggeber mit der Weitergabe der erforderlichen Daten an diese Dienstleister einverstanden. Sollte der Auftraggeber der Weitergabe widersprechen, hat er den Fotografen unverzüglich darüber zu informieren. Eine gesonderte Mitteilung bei der Beauftragung externer Dienstleister im Einzelfall erfolgt nicht.
Folgende Nutzungen sind nur gestattet, wenn dies ausdrücklich zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber vereinbart wurde:
a) Die Bearbeitung von Werken des Fotografen (z. B. Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische oder analoge Manipulation) und deren Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital;
b) die Verbreitung der Werke des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken und in elektronischen Archiven, die nicht ausschließlich für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Disketten, CD-ROM oder anderen Datenträgern;
c) die öffentliche Wiedergabe auf Bildschirmen oder Projektoren.
Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Eine öffentliche Wiedergabe wird bei Werken, die erkennbare Personen zeigen, nur mit deren Einverständnis erfolgen.
III. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt, Aufbewahrung
Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. An von ihm erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Grafiken, Plänen und anderen Unterlagen behält sich der Fotograf alle Nutzungs- und Verbreitungsrechte vor. Diese Unterlagen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind sie unverzüglich an den Fotografen zurückzugeben.
Für die Herstellung der Werke wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder Pauschale vereinbart. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, Datenhandlingskosten etc.) trägt der Auftraggeber. Werden dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Es gilt die aktuelle Preisliste des Fotografen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Anzahlung: Zur Reservierung des Aufnahmetermins kann der Fotograf eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % der vereinbarten Auftragssumme verlangen. Die Anzahlung wird auf das Gesamthonorar angerechnet. Bei Absage des Auftraggebers gelten die Regelungen zum Ausfallhonorar in Abschnitt VI.
Zahlungsziel: Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug ist der Fotograf berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen.
Bis zur vollständigen Bezahlung aller dem Fotografen aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen bleiben die gelieferten Werke und Datenträger Eigentum des Fotografen.
Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen zur Gestaltung der Lichtbilder gegeben, sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so trägt er die Mehrkosten.
Der Fotograf ist nicht verpflichtet, analoge Negative oder digitale Daten der angefertigten Werke zu speichern, nachdem diese vom Auftraggeber abgenommen und ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden. Wenn eine Speicherung oder Aufbewahrung der Daten erfolgen soll, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
IV. Reklamationen und Mängelrüge
Reklamationen sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Werke schriftlich beim Fotografen geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als vollständig und vertragsgemäß abgenommen.
Nachbearbeitung statt Rückerstattung: Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftraggeber ausschließlich Anspruch auf Nachbearbeitung der beanstandeten Bilder. Eine Rückerstattung des Honorars oder von Teilen davon ist ausgeschlossen, sofern der Fotograf zur Nachbearbeitung bereit und in der Lage ist. Dies gilt insbesondere für subjektive Einschätzungen der Bildauffassung, Mimik, Körperhaltung oder des Ausschnitts, sofern dem Fotografen keine ausdrücklichen gegenteiligen Anweisungen erteilt wurden.
Ein Anspruch auf Nachbearbeitung besteht nicht, wenn der Auftraggeber während des Shootings ausreichend Gelegenheit hatte, die Aufnahmen zu kontrollieren und Korrekturen zu verlangen, dies jedoch unterlassen hat.
V. Haftung
Die Haftung des Fotografen und seiner Erfüllungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder bei Ansprüchen aufgrund von Verzugsschäden (§ 286 BGB). In diesen Fällen haftet der Fotograf für jeden Grad des Verschuldens.
Der Fotograf haftet nur im Rahmen der Garantieleistungen des Herstellers für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder.
Die Zusendung und Rücksendung von Werken, Vorlagen und Datenträgern erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, es sei denn, es wurde eine entsprechende Transportversicherung abgeschlossen.
Höhere Gewalt: Der Fotograf haftet nicht für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung von Vertragspflichten, die auf Ereignissen beruhen, die außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt), insbesondere Krankheit, Unfall, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen oder sonstige unvorhersehbare Umstände. In einem solchen Fall wird der Fotograf den Auftraggeber unverzüglich informieren und einen Ersatztermin anbieten. Ein Anspruch auf Ausfallhonorar seitens des Auftraggebers besteht in diesem Fall nicht. Bereits geleistete Anzahlungen werden vollständig zurückerstattet, sofern kein Ersatztermin vereinbart wird.
VI. Nebenpflichten
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen und Werken das Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verbreitungsrecht besitzt und, bei Personenbildnissen, über die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung verfügt. Der Auftraggeber stellt den Fotografen von Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflichten beruhen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme abzuholen. Bei Nichtabholung nach Aufforderung kann der Fotograf Lagerkosten berechnen oder die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auslagern.
VII. Leistungsstörung, Ausfallhonorar, Schadensersatz
Zeitpläne und Liefertermine sind nur bindend, wenn sie vom Fotografen ausdrücklich als solche bestätigt werden.
Wird die für den Auftrag vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, überschritten, erhöht sich das Honorar des Fotografen entsprechend. Bei einem Zeithonorar ist auch die Wartezeit zu vergüten.
Absage durch den Auftraggeber und Ausfallhonorar:
a) Absage mehr als 14 Tage vor dem Termin: Keine Ausfallvergütung fällig.
b) Absage zwischen 7 und 14 Tagen vor dem Termin: Ausfallhonorar in Höhe von 50 % der vereinbarten Auftragssumme.
c) Absage weniger als 7 Tage vor dem Termin: Ausfallhonorar in Höhe von 75 % der vereinbarten Auftragssumme.
d) Absage am Tag des Termins oder Nichterscheinen: Volles Honorar in Höhe von 100 % der vereinbarten Auftragssumme.
e) Der Fotograf bleibt in allen Fällen berechtigt, nachzuweisen, dass ihm ein höherer Schaden entstanden ist, und diesen geltend zu machen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Bei einer Bildveröffentlichung ohne Benennung des Fotografen als Urheber hat der Auftraggeber Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Entgelts, mindestens jedoch 200 € pro Bild, zu zahlen. Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe eines Werkes wird Schadensersatz in Höhe des Doppelten des vereinbarten Entgelts, mindestens jedoch 200 €, fällig.
VIII. Datenschutz
Die vom Auftraggeber mitgeteilten personenbezogenen Daten (Name, Kontaktdaten, Kommunikationsdaten sowie im Rahmen der fotografischen Leistungen anfallende Bilddateien) werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) elektronisch gespeichert und verarbeitet, soweit dies für die ordnungsgemäße Abwicklung des Auftrags erforderlich ist.
Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß DSGVO und BDSG einzuhalten.
Sofern Bildmaterial des Auftraggebers als Referenz veröffentlicht wird (z. B. auf der Website oder in sozialen Medien), erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Speicherdauer Online-Galerie (Portraitbox): Bilddateien werden in der passwortgeschützten Online-Galerie gespeichert, bis der Auftraggeber seine Bestellung abgeschlossen hat und die bearbeiteten Bilder übergeben wurden. Spätestens nach 24 Monaten ab dem Datum des Shootings werden alle Bilddateien aus der Galerie gelöscht – unabhängig davon, ob eine Bestellung erfolgt ist. Eine frühere Löschung erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers jederzeit.
Die vollständige Datenschutzerklärung ist unter ellisawet.de abrufbar und Bestandteil dieser AGB. Sie informiert insbesondere über die eingesetzten Auftragsverarbeiter (u. a. Portraitbox GmbH und WeTransfer B.V.), Speicherdauern sowie die Rechte des Auftraggebers gemäß Art. 15–21 DSGVO.
Shootings mit Minderjährigen erfolgen ausschließlich mit ausdrücklicher Einwilligung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten. Personenbezogene Daten Minderjähriger werden nicht ohne elterliche Einwilligung erhoben.
IX. Gerichtsstand
Sind beide Vertragsparteien Kaufleute oder handelt es sich beim Auftraggeber um eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

